Alt+Jung, Alt, Jung, Hilfe Foto: D. Ende / DRK e.V.
MDKBesuchs-Dienst

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Besuchs-Dienst

Frau Bettina Fejes

Ansprechpartnerin

Frau Bettina Fejes
Sozialstation - Leitung 

Tel.: 04462 4030
Fax: 04462 23015
E-Mail: fejes@drk-wittmund.de

DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund

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Der Besuchsdienst des DRK.
Foto: M. Wodrich / DRK Schwesternschaften

Die Helfer besuchen Sie zu Hause oder im Alten-Heim.
So bekommen Sie Besuch und können sich beschäftigen.
Damit können Sie auch Ihre Familie entlasten.

Die Helfer vom Deutschen Roten Kreuz können vieles tun: 

Die Helfer leisten Ihnen Gesellschaft.
Sie können mit ihnen sprechen.
Die Helfer hören Ihnen zu.
Sie helfen Ihnen mit dem Ausfüllen von Formularen.
Sie können zusammen Spiele machen.
Sie bekommen Hilfe bei Ihrem Einkauf.

Bei dem Besuchs-Dienst kommen freiwillige Helfer zu Ihnen.
So entstehen keine Kosten.

Einige Menschen haben keine eigene Familie mehr.
Sie bekommen sehr selten Besuch von Freunden.
Sie können andere selbst auch nicht besuchen.
Für diese Menschen gibt es den Besuchs-Dienst.
Dabei leisten freiwillige Helfer Gesellschaft.
Zum Beispiel wenn jemand sich sonst allein fühlt.

Der Besuch des MDK-Gutachters

Der Termin für das Begutachtungsgespräch muss rechtzeitig angekündigt werden. Falls der Antragsteller nicht einverstanden ist, kann ein Ausweichtermin vereinbart werden. Das Pflegepersonal oder pflegende Angehörige können und sollten bei dem Termin dabei sein.

Während des Gespräches hilft das Tagebuch, die genaue Pflegetätigkeit und den Zeitaufwand klar darzustellen. Falls der Gutachter anderer Auffassung bezüglich des Zeitbedarfs ist, so muss er das dokumentieren und die Abweichung erklären. Die Abweichungen sollte der Antragsteller ebenfalls notieren. Geht der Gutachter in seinem Gutachten nicht auf diese Unterschiede ein, so hat er einen Formfehler begangen und das Gutachten gilt als unzureichend.

Frau Dörthe Stolz

Ansprechpartnerin

Frau Dörthe Stolz
Sozialstation - Abrechnung

Tel.: 04462 4030
Fax: 04462 23015
E-Mail: stolz(at)drk-wittmund.de

DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund

Widerspruch

Falls der Antrag abgelehnt oder nicht voll erfüllt wird, kann der Antragsteller Widerspruch einlegen. Ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt. Im Anschluss muss dann eine ausführliche Begründung für den Widerspruch eingereicht werden. Bei der Begründung des Widerspruchs sollte man sich viel Mühe geben – und Punkt für Punkt fehlerhafte oder unzureichende Angaben im Gutachten berichtigen.

Wird auch der Widerspruch abgewiesen, kann man sich an den Widerspruchsausschuss der Pflegekasse wenden. Hilft auch das nicht, besteht die Möglichkeit vorm Sozialgericht Klage einzureichen. Vorab sollte man sich aber genau erkundigen, ob Aussicht auf Erfolg besteht.