Kurzzeitpflege des DRK.
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Erläuterungen zu den Pflege- und Hilfeangeboten

Frau Bettina Fejes

Ansprechpartnerin

Frau Bettina Fejes
Sozialstation - Leitung 

Tel.: 04462 4030
Fax: 04462 23015
E-Mail: fejes@drk-wittmund.de

DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund

Grundpflege (Pflegeversicherung)

Voraussetzung ist eine Pflegestufe nach SGB XI.

In der Grundpflege sind enthalten:

  • Betreuungsleistungen für Menschen mit Alltagskompetenzeinschränkungen (auch separat ohne Pflegeleistungen möglich)
  • Hilfe bei Bewegungseinschränkungen
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe bei der Ernährung
  • Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

     

Behandlungspflege (Krankenkasse)

Diese Leistungen beziehen sich auf das SGB V und müssen zuvor durch Ihren Haus- oder Facharzt verordnet werden. Die Behandlungspflege umfasst die medizinisch verordnete Pflege von Kranken. In ihr sind z.B. enthalten:

  • Blutzuckermessung (bei Erst- oder Neueinstellung von Diabetes-Patienten)
  • Injektionen (ärztlich verordnete Medikamente)
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anleitung zur Behandlungspflege (Beratung und Kontrolle des Patienten und der Angehörigen).


Dieses ist nur eine beispielhafter Auszug aus den möglichen Leistungen.

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Krankenhausvermeidungspflege (§ 38 Abs. 1 SGB V)

In einem Krankheitsfall kann häusliche Krankenpflege, also Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall beansprucht werden.

In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung einer Verlängerung aus medizinischer Notwendigkeit zustimmt.

Voraussetzung ist, dass eine stationäre Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird oder aus bestimmten Gründen zwar geboten, aber nicht durchführbar ist.